Serviceübersicht
Familie, Gesundheit und Soziales
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hemer über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Betreuung in Kindertagespflege.
Wohngeld-Rechner und AntragstellungDieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag.
Elterngeld online berechnenAnspruch auf Elterngeld ermitteln.
Deutsche RentenversicherungHier können Sie die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen.
Kinderzuschlags-CheckErmittlung von möglichen Ansprüchen auf Kinderzuschlag.
FamilienpflegezeitrechnerBerechnungshilfe für Pflegezeiten Externer Link
SchwerbehindertenantragHier können Sie den Schwerbehindertenantrag elektronisch stellen.
TeilzeitrechnerDer Teilzeitrechner und die Informationen zur Teilzeit des Bundesarbeitsministeriums dienen zur Ihrer Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen bei Teilzeitarbeit. Ein Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Vollmacht zur Anmeldung einer EheschließungGerne informieren wir Sie über die benötigten Unterlagen und Gebühren zur Ihrer Eheschließung. In der Villa Prinz an der Hauptstr. 209, von den Hemeranern liebevoll "Türmchenvilla" genannt wird, nehmen wir gerne Ihre Wünsche und Anregungen zu Ihrer Trauung bei uns entgegen.
Antrag Jugendpflegematerial Teil 1Für die Beschaffung von Jugendpflegematerial kann die Stadt Hemer Zuschüsse gewähren. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag ist beim Stadtjugendring e.V. bis spätestens 31. März eines jeden Jahres zu stellen.
Antrag Jugendpflegematerial Teil 2Für die Beschaffung von Jugendpflegematerial kann die Stadt Hemer Zuschüsse gewähren. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag ist beim Stadtjugendring e.V. bis spätestens 31. März eines jeden Jahres zu stellen.
Antrag Jugendpflegematerial Teil 3Für die Beschaffung von Jugendpflegematerial kann die Stadt Hemer Zuschüsse gewähren. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag ist beim Stadtjugendring e.V. bis spätestens 31. März eines jeden Jahres zu stellen.
Verwendungsnachweis JugendpflegematerialDer Verwendungsnachweis ist zusammen mit den Rechnungsbelegen spätestens bis zum 30. November eines jeden Jahres dem Stadtjugendring vorzulegen.
Verwendungsnachweis offene Kinder- und JugendarbeitDer Verwendungsnachweis ist zusammen mit den Rechnungsbelegen spätestens bis zum 30. November eines jeden Jahres dem Stadtjugendring vorzulegen.
Vorausmeldung FerienfreizeitenFür die Durchführung solcher Maßnahmen kann die Stadt Hemer Zuschüsse gewähren. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Die Vorausmeldung ist bis spätestens zum 31. März eines jeden Jahres (Eingangsdatum) an den FD Kinder- und Jugendförderung zu übersenden.
Abschlussmeldung FerienfreizeitenDie Abschlussmeldung ist nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 30. November des Jahres (Eingangsdatum) mit allen erforderlichen Nachweisen an den FD Kinder- und Jugendförderung zu übersenden.
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