Serviceübersicht
Anzeige eines Wild-/Jagdschadens gemäß §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Anzeige der Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen. Zu den großen Hunden zählen Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindestgewicht von 20 kg haben.
Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anzumelden, denn alle Hunde, die in Hemer gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern. Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie aus Hemer in eine andere Stadt wegziehen. Anzeige der Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen. Zu den großen Hunden zählen Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindestgewicht von 20 kg haben.
Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Antrag Ausstellung - Verlängerung Fischereischein
Reitkennzeichen und Reiterplaketten beim Märkischen Kreis beantragen
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